Mitmachen
Mitglied werden
Art. 3–5 der Statuten
Der Verein steht allen offen, die seinen Zweck unterstützen — unabhängig von Herkunft, Vorwissen oder Zugehörigkeit.
Der Verein wird gerade gegründet. Wer jetzt beitritt, wird Gründungsmitglied und kann die Ausrichtung von Anfang an mitbestimmen — die Gründungsversammlung wählt den Vorstand, setzt den Beitrag fest und beschliesst das Tätigkeitsprogramm.
Wer Mitglied werden kann
Mitglied werden können natürliche Personen, die den Vereinszweck unterstützen und sich zur Zahlung des Mitgliederbeitrags verpflichten. Eine bestimmte Konfession, Herkunft oder Vorbildung ist nicht erforderlich. Auch wer sich schlicht für die vedische Überlieferung interessiert, ohne selbst Hindu zu sein oder werden zu wollen, ist willkommen.
Aufnahme
- Gesuch stellen — schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand. Ein formloses Schreiben genügt; sagen Sie uns kurz, wer Sie sind und was Sie am Verein interessiert.
- Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
- Beitrag bezahlen — der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Rechte und Pflichten
Alle Mitglieder haben das Recht
- An der Mitgliederversammlung teilnehmen und abstimmen
- Anträge an die Mitgliederversammlung stellen
Alle Mitglieder haben die Pflicht
- Den jährlichen Mitgliederbeitrag entrichten
- Die Statuten und Beschlüsse des Vereins respektieren
Austritt
Ein Austritt ist jederzeit möglich und wird dem Vorstand schriftlich mitgeteilt. Er erfolgt per Ende des laufenden Kalenderjahres; der Beitrag für das laufende Jahr bleibt geschuldet.
Ein Ausschluss ist nur bei grobem Verstoss gegen die Statuten oder bei Handlungen gegen den Vereinszweck möglich. Das betroffene Mitglied wird vorher angehört und kann innert 30 Tagen bei der Mitgliederversammlung Rekurs erheben.